Ich habe mal eine gewichtige Frage, die mich schon seit geraumer Zeit umtreibt. Vielleicht ist sie auch für den einen oder anderen Nutzer von Interesse.
Das Thema der Frage lautet: Wie kann ich es ermöglichen, dass ein Dritter, beispielsweise im Falle meines Ablebens, meine Bibliothek übernehmen kann?
Hintergrund: Ich bin vor einige Jahren dazu übergegangen, theologische Bücher fast ausschließlich nur noch über Logos zu erwerben. Neben der umfangreichen „realen“ Bibliothek ist nun auch eine digitale Bibliothek von erheblichem Wert dazugekommen.
Ich kämpfe seit Jahren mit Krebs und habe Dank unseres Herrn das große Glück, ausgiebig sein Wort studieren zu dürfen. Es wäre schlicht schade, wenn meine durchaus gepflegte Bibliothek einfach so weg wäre.
Ich habe mich auch schon mit jemanden darüber verständigt, der im Falle des Falles meine Bibliothek übernehmen würde. Doch wie mache ich dieses Anliegen gegenüber den Logos-Betreibern kenntlich? Ist die Anschrift im Impressum die, die ich dafür nutzen sollte? Das diese Verfügung ins Testament gehört, ist mir klar. Dieses wird über meinen RA entsprechend erweitert werden Reicht dies aus, dass meine „permanente Bibliothek“ von einem Dritten übernommen werden kann?
Danke für Infos und Gedanken. Bleibt gesund.
Andreas