Rechnungsstellung - Einkommensteuer

Juergen-Peter Lesch
Juergen-Peter Lesch Member Posts: 1 ✭✭

Vielen Dank für die Mitteilung der Abbuchung für eine Logos-Abo. Allerdings benötige ich für meine Einkommensteuer eine ausführliche Rechnung mit Ausweis der Einfuhrumsatzsteuer. Überdies wäre eine Zollerklärung für die Einfuhr der Software sinnvoll, auch wenn für Software (noch) keine Zollzahlungen anfallen. Das kann sich ja schnell ändern, wenn der Goat im Weißen Haus wieder einmal eine Idee hat.

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Comments

  • Jan Krohn
    Jan Krohn Member Posts: 3,847 ✭✭✭

    Auf digitale Produkte fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an, sondern Mehrwertsteuer. Nicht in der EU ansässige Unternehmen können natürlich nicht gezwungen werden, diese abzuführen, und soweit ich weiß, tut Logos dies auch nicht.

    Ich habe ChatGPT gefragt, wie dies bei der Einkommenssteuererklärung gehandhabt werden kann:

    1. Privatperson: Anmeldung und freiwillige Zahlung

    Falls du als Privatperson digitale Downloads aus einem Drittstaat beziehst und der Händler keine Umsatzsteuer berechnet, gibt es in vielen Ländern die Möglichkeit, eine Einfuhrumsatzsteuer-Erklärung oder eine Ergänzende Umsatzsteuererklärung abzugeben.

    • In Deutschland: Du kannst die sogenannte "Ergänzende Umsatzsteuererklärung für im Ausland bezogene Dienstleistungen" (Zeile 46 der Umsatzsteuererklärung) freiwillig ausfüllen und die Steuer zahlen.
    • In Österreich: Hier gibt es ähnliche Meldeverfahren über das FinanzOnline-Portal.

    Diese Möglichkeit wird selten genutzt, weil die Steuerbehörden Privatpersonen in der Regel nicht aktiv zur Zahlung auffordern. Aber falls du eine korrekte Rechnung für steuerliche Zwecke benötigst, könnte dies sinnvoll sein.

    (Keine Garantie auf Richtigkeit. Beachte, dass Du natürlich 19% MwSt. nachzahlen muss, wenn Du so vorgehst.)