Vielen Dank für die Mitteilung der Abbuchung für eine Logos-Abo. Allerdings benötige ich für meine Einkommensteuer eine ausführliche Rechnung mit Ausweis der Einfuhrumsatzsteuer. Überdies wäre eine Zollerklärung für die Einfuhr der Software sinnvoll, auch wenn für Software (noch) keine Zollzahlungen anfallen. Das kann sich ja schnell ändern, wenn der Goat im Weißen Haus wieder einmal eine Idee hat.