Wie im Titel die Frage: Gibt es Auswirkungen für das Hochladen von Persönlichen Büchern in Logos?
Hallo Sascha,
ich gehe mal davon aus, dass du die kürzlich im EU-Parlament beschlossene Urheberrichtlinie meinst. Aufgrund der Tatsache, dass dies eine Richtlinie ist, keine direkt wirkende Verordnung wie damals das Datenschutz-Regelwerk, muss das Ganze erst in den EU-Mitgliedsstaaten in lokales Recht umgesetzt werden, welches in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein dürfte. Das dauert wohl noch zwei Jahre oder so.
Allerdings gehe ich zunächst mal davon aus, dass das hiesige Forum (hoffentlich) davon ausgenommen bleibt. Anderenfalls wären die PBs nicht alleine das Thema, sondern zB auch Profilbilder sowie jegliche urheberrechtlich geschützten Texte und Bilder, die ins Forum gestellt werden.
Aber schon heute wird das ja beobachtet und urheberrechts-problematische PBs würden gelöscht.
Faithlife wird sicher beobachten, ob sich aus der zukünftigen Rechtslage Änderungen ergeben. Ich fürchte, falls man allgemeine Supportforen internationaler Softwarehersteller als Anwendungsfall für das neue Urheberrecht betrachtet, werden manche einfach den Teil, der sich an EU-Bürger richtet, zumachen (im Worst Case über IP-Geo-Restriktion, wie das manche US-Zeitungen aufgrund der Datenschutzverordnung ja auch tun. Oder Gutenberg.org, wohl wegen des alten Urheberrechts). Diese ganze Sache ist sowas von verkorkst; ich weiß aber zumindest nun schon, wen ich im Mai jedenfalls nicht wähle.
da ich selber ein paar Foren betreue kopiere ich mal kurz hier rein, was der Programmierer der Forensoftware zu dem Thema EU-Gesetz zusammengefasst geschrieben hat:Für Foren ändert sich nach unserer Einschätzung auch in der Zukunft nichts, da diese nicht die in Artikel 2 genannten Kriterien zur Einstufung als „Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ im Sinne dieser Richtlinie fallen. Solange diese Kriterien nicht erfüllt sind (siehe Abschnitt „Einschätzung der Auswirkungen“), findet Artikel 13 bzw. 17 keine Anwendung.
Zitatende...und was die Persönlichen Bücher anbetrifft - die biete ich ja erst recht keinem zweiten oder dritten an … und damit entfällt ja die Frage, von Sascha - diese Art von Abspeicherung von eigenen Daten, die ja ähnlich wie Dropbox und Co funktioniert, sollte von diesem Gesetz imho nicht betroffen sein.
Für Foren ändert sich nach unserer Einschätzung auch in der Zukunft nichts, da diese nicht die in Artikel 2 genannten Kriterien zur Einstufung als „Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ im Sinne dieser Richtlinie fallen. Solange diese Kriterien nicht erfüllt sind (siehe Abschnitt „Einschätzung der Auswirkungen“), findet Artikel 13 bzw. 17 keine Anwendung.
Rechtsanwalt Solmecke sieht das leider anders. Ein Forenpost ist ja nichts anderes als ein Online-Inhalt, der geteilt wird, und für den der Ersteller das Urheberrecht besitzt. Online-Inhalte sind nicht nur Videos und Musik. Schau auf YT den Kanal WBS-Law.
Die Logos Foren sind denke ich aber schon aus dem Grund nicht betroffen (denke ich), weil FL keine offizielle Firmenpräsenz in der EU hat. (Andere Richtlinien wie DS-GVO und MwSt-Berechnung werden ja - zu Recht - auch ignoriert.)
[Y]